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   VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33723
VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729 (https://dejure.org/2021,33723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729 (https://dejure.org/2021,33723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729 (https://dejure.org/2021,33723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 57 Abs. 2, § 60 Abs. 1, § 124a Abs. 4 S. 4 und 5
    Anordnungen zur Hundehaltung - Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsantrag; Versäumung der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags; Antrag auf Wiedereinsetzung; Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Prüfpflichten bei Rechtsmittelschriften; Adressierung an das unzuständige Erstgericht; Weiterleitung an das ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Anträge auf Zulassung der Berufung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 10 ZB 21.1728

    Ergänzung der Kostenentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Die Antragsverfahren 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728 und 10 ZB 21.1729 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren 10 ZB 21.1726 auf 5.000,- Euro, für das Zulassungsverfahren 10 ZB 21.1728 auf 200,- Euro und für das Zulassungsverfahren 10 ZB 21.1729 auf 2.500,- Euro festgesetzt.

    Die gemäß § 93 Satz 1 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Anträge auf Zulassung der Berufung, mit denen die Kläger ihre in erster Instanz erfolglose Klagen gegen Anordnungen des Beklagten zur Haltung ihrer deutschen Dogge "Mira" (10 ZB 21.1726) sowie gegen die Fälligstellung angedrohter und die Androhung erneuter Zwangsgelder bezüglich Anordnungen zur Haltung der Dogge "Mira" und des Huskys "Blue" (10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729) weiterverfolgen, sind unzulässig.

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Denn nach ständiger Rechtsprechung hat das Rechtsmittelgericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) dann zu gewähren, wenn eine Rechtsmittelfrist versäumt wird, obwohl der Schriftsatz so rechtzeitig bei dem vorbefassten unzuständigen Gericht eingegangen ist, dass die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang noch ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 17.3.2005 - 1 BvR 950/04 - juris Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2005 - 2 LA 1242/04

    Adressierung; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Daher muss ein Rechtsanwalt vor der abschließenden Unterzeichnung eines solchen Schriftsatzes persönlich prüfen, ob er an das zuständige Gericht adressiert ist, und darf diese Prüfung nicht seinem Büropersonal überlassen (NdsOVG, B.v. 15.12.2005 - 2 LA 1242/04 - juris Ls. 2 und Rn.13).
  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142

    Antrag auf Zulassung der Berufung: versäumte Rechtsmittelfrist; falsch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20

    Blinder Prozessbevollmächtigter; Beschwerdefrist; einlegen beim falschen Gericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.05.2013 - 10 ZB 13.559

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 24.09.2002 - 7 ZB 02.412
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726
    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 29.07.2021 - B 1 S 21.806

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung im

    Die gegen dieses Urteil beantragte Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.07.2021 (Az.: 10 ZB 21.1726) ab.

    Die gegen dieses Urteil beantragte Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.07.2021 (Az.: 10 ZB 21.1728) ab.

    Die gegen dieses Urteil beantragte Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.07.2021 (Az.: 10 ZB 21.1729) ab.

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